Mit ärtzlicher Verordnung Übernahme der Kosten durch
Krankenkassen möglich
Die Kosten für Selbstzahler richten sich nach den Therapiemaßnahmen
und der Therapiedauer
Eine allgemein Verbindliche Gebührenordnung existiert im Heilmittelbereich
nicht, so dass die Gebühren für die Behandlung zwischen Leistungserbringer
und Patienten vereinbart werden